VANFACTORY
 
Dein Traum ist unser Handwerk !

AGB

Unsere AGB

1. Geltungsbereich; Beschreibung des Geschäftsgegenstands
(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Kunden“), insbesondere auch über unsere Website www.vanfactory-gbr.de (nachfolgend die „Website“), unterliegen nach Maßgabe der folgenden Regelungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Gegenstand des Geschäfts der VanFactory und Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere der individuelle Umbau und die Übergabe eines Reisemobils auf Basis entweder eines vom Kunden bereitgestellten Basisfahrzeugs (insb. Transporters/Kastenwagens) oder eines durch uns bestellten Fahrzeugs, jeweils nach den vereinbarten Anforderungen. Wegen der Details des jeweiligen Leistungsumfangs (Fahrzeug, Umbaumaßnahmen, Ausstattungskriterien etc.) wird auf die ausgewählte und im Angebot präzisierte Produktbeschreibung verwiesen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten darüber hinaus für alle anderen von der VanFactory angebotenen oder durch einen Kunden bei VanFactory bestellten Waren oder Leistungen.

2. Kundenkreis, Sprache
(1) Das Produktangebot von VanFactory richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (i) ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
(3) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

3. Vertragsschluss; Leistungsbeschreibung (inkl. Besonderheiten des Ausbaus zum Reisemobil)
(1) Unsere Angebote auf der Website oder in Prospekten sind unverbindlich.
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb des betreffenden Produkts oder der betreffenden Leistung. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des zehnten auf den Tag des Angebots folgenden Werktags annehmen.
(3) Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden zumindest in Textform (z.B. per E-Mail) die Annahme erklären oder bei einer Bestellung die Ware absenden. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande.
(4) Soweit der Kunde sein eigenes Fahrzeug zum individuellen Umbau stellt, erfolgt ein verbindlicher Vertragsschluss durch uns erst nach dessen Besichtigung.
(5) Maß- und Gewichtsangaben sowie Farben stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsvereinbarungen dar und können variieren. Wird eine verbindliche Vereinbarung gewünscht, ist bei Maß- und Gewichtsangaben jeweils die maximale Abweichung und bei Farben der zu verwendende Farbcode (z.B. nach RAL) zu vereinbaren. Sofern nicht anders vereinbart, sind bei Verwendung von Holz, Leder und Naturfasern mögliche Ungleichmäßigkeiten der Oberfläche, die auf das Naturprodukt zurückzuführen sind, als vertragsgemäß anzusehen.
(6) Mit dem Umbau ist keine bestimmte Klassifizierung oder Zulassung des Fahrzeugs verbunden. Dies betrifft insbesondere die Einordnung als „Reisemobil“ oder „Wohnmobil“, die Änderung der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Änderungen in der Zulassung des Fahrzeugs. Gleiches gilt für mögliche Änderungen in der zugelassenen oder tatsächlichen erreichbaren Höchstgeschwindigkeit, insbesondere bei Einbau von An- oder Aufbauten (z.B. Dachfenstern oder Solaranlagen) an der Außenseite des Fahrzeugs. Die Beachtung der rechtlichen Anforderungen an das umgebaute Fahrzeug liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Ist eine erfolgreiche technische Abnahme zwecks Zulassung des Fahrzeugs gewünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren.
(7) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Umbauten am Fahrzeug grundsätzlich um einen erheblichen Eingriff in das Fahrzeug handelt. Diese werden von uns nach dem Stand der Technik und mit größter Sorgfalt durchgeführt. Es kann aber zu leichten kosmetischen Veränderungen (z.B. Wellungen) des äußeren Erscheinungsbilds des Fahrzeugs kommen, die insbesondere auf das zusätzliche Gewicht oder die Befestigung von Einbauteilen an der Karosserie des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Diese haben keinen Einfluss auf die Funktion des Fahrzeugs und gelten als vertragsgemäß.
(8) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen, durch die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert oder ergänzt werden.
(9) Jeder Kunde, der Verbraucher ist und mit uns einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag schließt, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufs- und Rückgabebelehrung, die ihm im Rahmen der Bestellung mitgeteilt wird, zu widerrufen und die Ware zurückzusenden.
(10) Dabei wird insbesondere auf § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB hingewiesen, wonach ein Widerrufsrecht nicht besteht für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

4. Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir nur gegen Vorkasse (in der auf dem Bestellformular oder dem Vertragsdokument angegebenen Weise) oder per Nachnahme, jeweils gegen Rechnung.
(3) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
(4) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(5) Sollte bei einem Kundenfahrzeug eine Reinigung von Seiten der VanFactory vor Aufnahme der vereinbarten Tätigkeit notwendig sein, wird eine Reinigungspauschale von 50€ zzgl. MwSt erhoben.
(6) Für länger als 7 Tage nach Abnahme des Werkes gelagertes Eigentum des Kunden wird eine Lagerpauschale von 10€ je Tag zzgl. MwSt erhoben.
(7) Tätigkeiten oder Arbeiten am Fahrzeug, welche auf Wunsch des Kunden abweichend von der ursprünglichen Vereinbarung durchgeführt werden, können, sofern kein Festpreis vereinbart wurde, mit einem Stundensatz von 59,50€ zzgl. MwSt abgerechnet werden.

5. Fristen für die Lieferung, Abverkauf, Teillieferungen
(1) Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Fristen für die Lieferung beginnen, (a) wenn Lieferung vollständig gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung bei Lieferung, per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Vertrages. Für die Einhaltung des Liefertermins ist bei Versand der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.
(2) Sofern nicht Lieferung vollständig gegen Vorkasse vereinbart ist, gilt folgendes: (a) ab einem Wert von 1000€ ist eine Anzahlung von 50% zu leisten.
(3) Von uns angegebene Fristen für die Lieferung gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu 10 Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart ist.
(4) Ein fertiggestelltes Fahrzeug ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Fertigstellung abzuholen. Danach fallen Standgebühren i.H.v. EUR 7,50 pro Tag (inkl. MwSt.) an.
(5) Wir sind bei Kaufverträgen zum jederzeitigen Abverkauf der Ware berechtigt (auch soweit diese auf dem Bestellformular als „auf Lager“ ausgezeichnet ist), wenn die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Werktagen nach unserer Annahme des Angebots bei uns eingeht. In diesem Fall erfolgt die Lieferung innerhalb der vereinbarten oder von uns angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht; ansonsten gilt eine Frist von drei Wochen.
(6) In dem Fall, dass unser Lieferant Ware, die auf dem Bestellformular als „nicht vorrätig“ angegeben oder die gem. Abs. 3 abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an uns liefert, verlängert sich die jeweils maßgebliche Lieferfrist bis zur Belieferung durch unseren Lieferanten zzgl. eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, insgesamt jedoch höchstens um einen Zeitraum von drei Wochen, jeweils vorausgesetzt, (a) die Verzögerung der Lieferung durch unseren Lieferanten ist nicht von uns zu vertreten und (b) wir haben die Ware vor Zustandekommen des Vertrags (bzw. im Fall des Abs. 3 dem Zeitpunkt des Abverkaufs) so rechtzeitig nachbestellt, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Belieferung gerechnet werden konnte. Falls die Ware ohne unser Verschulden nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht rechtzeitig lieferbar ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir werden die Nichtverfügbarkeit der Ware dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm im Falle eines Rücktritts seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.
(7) Hat der Kunde in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Produkte erworben, können wir diese auch in mehreren getrennten Lieferungen liefern, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Lieferkosten tragen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.

6. Lieferart und -dauer, Versicherung und Gefahrübergang
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Lieferart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
(2) Wir schulden bei Versand nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer (Zeitraum zwischen der Übergabe durch uns an das Transportunternehmen und der Auslieferung an den Kunden) ist daher unverbindlich. Sofern wir Installations- oder Montagearbeiten übernommen haben, schulden wir jedoch abweichend hiervon die rechtzeitige Fertigstellung dieser Arbeiten und Übergabe an den Kunden an dem vertraglich vereinbarten Ort und Termin.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr, sofern wir nur die Versendung schulden, mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Haben wir Installations- und Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen, geht die Gefahr hingegen stets mit deren Abschluss und der Übergabe an den Kunden über.

7. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
(2) Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, über das Eigentum an der von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware („Vorbehaltsware“) zu verfügen. Die Verfügung über die Rechtsposition des Kunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf unser Eigentumsrecht hingewiesen wird.
(3) Der Kunde wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.
(4) Bei Zugriffen Dritter – insbes. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(5) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

8. Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung
(1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
(2) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung mangelfreier Ware bzw. Erbringung einer mangelfreien Leistung. Dabei muss der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Der Kunde ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Kunde kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
(5) Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
(6) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
(7) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der vom Kunden gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 4. Der Kunde wird auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Kaskoversicherung hingewiesen.
(8) Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von (fünf) Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

9. Datenschutz
Wir dürfen die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vor-schriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Ist der Kunde jedoch Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.
(2) In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

 
 
 
 
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